AGB
- Allgemeines
Dieser Text richtet sich an die Mitglieder und Interessierten der Künstlergruppe (nachfolgend: „Künstlergruppe“ genannt). Wir sind keine kommerzielle Organisation und führen keine geschäftlichen Aktivitäten durch. Wir kommen aus Interesse und Liebe zur Kunst zusammen, um gemeinsam künstlerisch zu arbeiten und kreative Projekte zu verwirklichen.
Unsere Treffen und künstlerischen Aktivitäten basieren auf freiwilliger Zusammenarbeit, ohne finanzielle oder vertragliche Verpflichtungen. Alle gemeinsam geschaffenen Werke entstehen auf Basis gegenseitigen Respekts und der Freude an der Kunst.
- Gemeinschaft und Zusammenarbeit
Alle künstlerischen Vorschläge und Ideen, die von den Mitgliedern eingebracht werden, sind offen für Diskussion und gemeinschaftliche Weiterentwicklung. Jedes Mitglied hat das Recht, seine künstlerische Freiheit auszuleben und Ideen zu teilen. Unsere Gruppe arbeitet kollaborativ, wobei alle Beiträge gleichwertig sind.
Es gibt keine Hierarchien oder Verantwortlichkeiten, die über die künstlerische Zusammenarbeit hinausgehen. Jede Form von Unterstützung, ob organisatorisch oder kreativ, erfolgt auf freiwilliger Basis.
- Präsentation
Die Präsentation von Konzepten und Arbeiten innerhalb der Gruppe dient ausschließlich dem kreativen Austausch. Jedes Mitglied kann seine Werke oder Ideen einbringen, um Feedback oder Unterstützung von der Gruppe zu erhalten. Es wird kein finanzielles Entgelt für Präsentationen oder kreative Beiträge erhoben.
Eine Verwendung der in der Gruppe erarbeiteten Kunstwerke außerhalb der Gruppe, z.B. für Ausstellungen oder Publikationen, erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen und im Geiste der Zusammenarbeit. Es besteht keine Verpflichtung zur kommerziellen Verwertung der erstellten Werke.
- Urheberrechte und Nutzung
Da unsere Gruppe auf Freiwilligkeit und Gemeinsinn basiert, bleiben die Urheberrechte an den entstandenen Kunstwerken stets bei den jeweiligen Künstlern. Die Werke können frei verwendet und geteilt werden, solange dies im Einverständnis mit den beteiligten Künstlern geschieht. Sollte ein Werk außerhalb der Gruppe präsentiert oder veröffentlicht werden, geschieht dies auf Basis gegenseitiger Absprache und Zustimmung aller Mitwirkenden.
- Werte und Ziele
Unsere Künstlergruppe steht für Offenheit, Kreativität und Gemeinschaft. Wir verpflichten uns, einander mit Respekt und Wertschätzung zu begegnen, unabhängig von den individuellen künstlerischen Ansätzen und Hintergründen. Unsere gemeinsame Arbeit soll in erster Linie der Förderung der Kreativität und der Freude am gemeinsamen künstlerischen Schaffen dienen.
- Konkurrenzfreiheit
Unsere Künstlergruppe verpflichtet sich, die Mitglieder und Teilnehmenden über mögliche Konflikte mit anderen Gruppen oder Projekten zu informieren, falls es zu Überschneidungen kommen könnte. Sollte ein Mitglied ein Projekt außerhalb der Gruppe verfolgen, das mit den laufenden Aktivitäten unserer Gruppe in Konkurrenz steht, kann dies auf freiwilliger Basis offen diskutiert und abgestimmt werden.
Es gibt keinen formellen Ausschluss von konkurrierenden Projekten, da wir auf Kooperation und gegenseitiges Verständnis setzen. Mitglieder können jedoch auf Wunsch bestimmte Themen oder Bereiche reservieren, wenn sie in einer speziellen künstlerischen Richtung arbeiten möchten.
- Zusammenarbeit mit Dritten
Unsere Künstlergruppe ist frei, externe Unterstützung in Anspruch zu nehmen, wenn dies für ein bestimmtes Projekt notwendig oder wünschenswert ist. Dies kann die Einbindung weiterer Künstler, Experten oder anderer kreativer Partner umfassen.
Die Entscheidung, ob Dritte in die Arbeit der Gruppe eingebunden werden, erfolgt im Konsens und nach gemeinsamer Abstimmung. Wir sind als Gruppe jedoch nicht verpflichtet, Dienstleistungen oder Aufträge an Dritte weiterzugeben, da wir primär auf unsere eigenen Fähigkeiten und unser Netzwerk setzen.
- Materiallieferung und Zeitrahmen
Alle Beiträge und Kunstwerke, die innerhalb der Gruppe entstehen, werden so koordiniert, dass alle Teilnehmer die notwendigen Materialien und Informationen rechtzeitig zur Verfügung haben. Es wird jedoch kein formeller Liefer- oder Fertigstellungszeitpunkt festgelegt, da unsere Projekte auf freiwilliger Basis und ohne strikte zeitliche Vorgaben durchgeführt werden.
Sollte es zu Verzögerungen oder anderen Hindernissen kommen, wird die Gruppe dies besprechen und gemeinsam Lösungen finden, um die Arbeit fortzusetzen. Unvorhergesehene Umstände, die den kreativen Prozess behindern, werden im Dialog thematisiert.
- Zahlung und Entschädigung
Da unsere Gruppe nicht kommerziell arbeitet, entstehen keine finanziellen Verpflichtungen oder Vergütungen. Jeder trägt die Kosten für Materialien oder Werkzeuge, die er für seine eigene künstlerische Arbeit benötigt, selbst. Sollte ein gemeinsames Projekt besondere Ressourcen oder Materialien erfordern, wird darüber offen gesprochen, und mögliche Kosten werden, wenn nötig, geteilt.
Für die Teilnahme an Projekten der Gruppe entstehen keine Gebühren, und es gibt keine Zahlungserwartungen unter den Mitgliedern.
- Eigentum an Kunstwerken
Alle innerhalb der Gruppe erstellten Werke und Materialien bleiben Eigentum des jeweiligen Künstlers, der sie geschaffen hat. Sollte ein Kunstwerk gemeinsam erarbeitet werden, gehört es der gesamten Gruppe, es sei denn, etwas anderes wurde vorher vereinbart.
Bei einem Austritt eines Mitglieds aus der Gruppe gibt es keine Verpflichtung, Werke zurückzugeben oder Ansprüche darauf zu erheben, es sei denn, es wurde eine besondere Abmachung getroffen.
- Stornierungen und Beendigung der Zusammenarbeit
Da unsere Gruppe auf freiwilliger Basis arbeitet, gibt es keine formellen Stornierungskosten. Sollte ein Mitglied ein laufendes Projekt abbrechen oder nicht fortsetzen wollen, wird dies in der Gruppe besprochen und die Entscheidung respektiert.
Für die Beendigung der Mitgliedschaft in der Gruppe ist keine spezielle Kündigungsfrist notwendig, es genügt eine mündliche oder schriftliche Mitteilung an die anderen Mitglieder. Alle laufenden Projekte werden dadurch nicht beeinträchtigt.
- Nutzungsrechte an Kunstwerken
Jedes Mitglied behält das volle Urheberrecht an den von ihm geschaffenen Werken, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Sollte ein Kunstwerk im Rahmen eines gemeinsamen Projekts entstehen, werden die Nutzungsrechte zwischen den beteiligten Künstlern fair aufgeteilt.
Die Gruppe verpflichtet sich, Werke oder Entwürfe anderer Mitglieder nur mit deren Zustimmung weiterzuverwenden, zu verändern oder zu veröffentlichen. Dies gilt auch für die Nutzung in sozialen Medien, Ausstellungen oder sonstigen Präsentationen.
- Archivierung und Aufbewahrung
Es steht jedem Mitglied frei, Kopien seiner Werke zu behalten und diese für eigene Zwecke, wie etwa Portfolio oder Eigenwerbung, zu nutzen, solange die Gruppendynamik oder die Vereinbarungen nicht gestört werden.
Sollten digitale oder physische Kunstwerke gemeinsam erstellt worden sein, entscheidet die Gruppe, wie lange diese aufbewahrt werden. In der Regel wird vereinbart, dass solche Werke nach einem Jahr entweder archiviert oder auf Wunsch der Mitglieder vernichtet werden.
- Anerkennung und Urheberschaft
Die Künstlergruppe hat das Recht, auf den erstellten Werken oder bei Präsentationen darauf hinzuweisen, dass sie im Rahmen der Gruppe entstanden sind. Eine solche Erwähnung ist jedoch nur dann verpflichtend, wenn alle beteiligten Künstler dem zustimmen.
In Veröffentlichungen oder Ausstellungen wird die Gruppe als Kollektiv genannt, außer ein Mitglied hat explizit darum gebeten, anonym zu bleiben oder als Einzelperson erwähnt zu werden.
- Haftungsbeschränkung
Sollte ein Fehler auf einen von der Künstlergruppe zu vertretenden Umstand zurückzuführen sein, haftet die Gruppe für Schäden, die direkt aus diesem Umstand entstehen. Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für alle beteiligten Künstler.
Die Künstlergruppe haftet nicht für Informationen, die über ihre Dienste übermittelt werden, insbesondere nicht für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass diese frei von Rechten Dritter sind oder dass der Sender rechtswidrig handelt.
Leistungsstörungen durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Gruppe liegen (z. B. Streik, behördliche Anordnungen, technische Störungen), führen zu einer Verlängerung der Fristen um die Dauer der Verzögerung sowie eine angemessene Anlaufzeit. Im Falle der Unmöglichkeit der Leistungserbringung liegt keine Haftung vor.
- Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz
Die Künstlergruppe verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, geheim zu halten und nicht weiterzugeben, soweit dies nicht für die Erreichung des Projekts erforderlich ist. Dies gilt auch für persönliche Daten, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Gruppe erhoben werden.
Jedes Mitglied verpflichtet sich, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Gruppe vertraulich zu behandeln. Informationen, die während der Entwicklungsphase oder Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangen, sind ebenfalls vertraulich zu behandeln.
Die Künstlergruppe speichert persönliche Daten und andere relevante Informationen nur, soweit dies zur Erfüllung des Projekts erforderlich ist. Eine Nutzung der Daten für andere Zwecke erfolgt nur mit Zustimmung der betroffenen Personen. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich erforderlich oder die Daten sind öffentlich zugänglich.
- Sonstiges
Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Mündliche Absprachen sind nicht bindend.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.
E-Mails gelten als zugestellt, sobald sie vom Adressatenmailserver angenommen wurden. Verschlüsselung oder Signatur von Nachrichten erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Vereinbarung.
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dieser Vereinbarung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Gruppe zulässig.
Die Künstlergruppe wird in der Regel nur auf Basis dieser Allgemeinen Vereinbarungen tätig.
Ort
wien / Österreich
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Tel
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